Stand: Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überlassung und Nutzung der Software „Trauringkonfigurator -Wart.de“
(Nachfolgend als „AGB“ bezeichnet)
– Ausschließlich für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) –
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der [Ihr Firmenname / Ihr Name], [Ihre Adresse] (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt), welche die Miete und den Betrieb der Software „[Name des Konfigurators]“ (nachfolgend „Software“) zur lokalen Installation auf der Serverumgebung des Kunden betreffen.
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich auf den Abschluss von Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (z. B. gewerbliche Juweliere, Schmuckhändler, Goldschmiede). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für sämtliche – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Überlassung der Software, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung der Software (Trauring- und Schmuckkonfigurator) als ausführbarer Programmcode zur Installation und zum Betrieb auf der eigenen Serverinfrastruktur des Kunden (On-Premise) sowie die Bereitstellung eines digitalen Lizenzschlüssels zur Freischaltung der Software.
(2) Der genaue Funktionsumfang der Software sowie die technischen Systemvoraussetzungen für die Serverumgebung des Kunden ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibung des Anbieters.
(3) Bereitstellung von Updates: Der Anbieter entwickelt die Software in unregelmäßigen Abständen weiter (z. B. zur Behebung von Sicherheitslücken, zur Verbesserung von Funktionen oder zur Anpassung an neue Browser-Technologien) und stellt dem Kunden diese Updates während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt digital (z. B. per Download-Link oder Bereitstellung der Updatedateien). Die Installation der bereitgestellten Updates auf der eigenen Serverumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung und Pflicht des Kunden. Der Anbieter schuldet keine Installationsleistungen auf dem Server des Kunden, es sei denn, dies wurde vorab separat und kostenpflichtig vereinbart.
§ 3 Kalkulationsgrundlagen und Edelmetallpreise
(1) Die Software stellt lediglich die technische Infrastruktur und die mathematischen Logiken zur Berechnung von Schmuck- und Trauringpreisen zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist vollumfänglich und allein dafür verantwortlich, die für die Berechnung notwendigen Rohstoffpreise (insb. Gold-, Platin-, Palladium- und Diamantpreise), Wechselkurse sowie die eigenen betrieblichen Kalkulationsfaktoren (Margen, Aufschläge, Steuern) in der Software zu hinterlegen, zu pflegen und laufend zu aktualisieren.
(3) Die Software verfügt über keine automatisierte Anbindung an Echtzeit-Börsenkurse durch den Anbieter. Soweit der Kunde externe Schnittstellen (APIs) von Drittanbietern zur automatischen Kursaktualisierung in seine Serverumgebung integriert, erfolgt dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der im Konfigurator hinterlegten Preise. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für finanzielle Schäden, entgangenen Gewinn oder Verluste des Kunden, die dadurch entstehen, dass fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Edelmetallpreise oder Kalkulationsfaktoren zur Berechnung von Endkundenpreisen herangezogen wurden.
§ 4 Lizenzprüfung, Nutzungsrechte und Sperrung bei Zahlungsverzug
(1) Online-Lizenzprüfung (Heartbeat): Die dem Kunden überlassene Software verfügt über einen integrierten technischen Schutzmechanismus. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Software in regelmäßigen Abständen (z. B. bei jedem Aufruf des Konfigurators oder einmal täglich) automatisiert und verschlüsselt Kontakt mit dem Lizenzserver des Anbieters aufnimmt (sog. „Lizenz-Abfrage“ oder „Heartbeat“). Bei dieser Abfrage werden ausschließlich zur Verifizierung der Lizenz erforderliche technische Daten (wie die Lizenz-ID, die Domain-URL des Kunden und die IP-Adresse des Kundenservers) übermittelt. Es werden keine personenbezogenen Daten von Endkunden des Juweliers übertragen.
(2) Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, seine Serverumgebung so zu konfigurieren, dass die ausgehende Kommunikation der Software mit dem Lizenzserver des Anbieters nicht durch Firewalls, Sicherheitssoftware oder sonstige technische Maßnahmen blockiert wird. Schlägt die Lizenz-Abfrage aufgrund von technischen Umständen aufseiten des Kunden dauerhaft fehl, ist der Anbieter berechtigt, die Funktion der Software bis zur erfolgreichen Verifizierung einzuschränken oder zu sperren.
(3) Vorübergehende Sperrung bei Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der monatlichen/jährlichen Lizenzgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils davon im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Lizenzschlüssel nach vorheriger Ankündigung in Textform (z. B. per E-Mail) und nach Ablauf einer darin gesetzten Nachfrist von mindestens [7 / 14] Tagen temporär zu deaktivieren. Durch die Deaktivierung des Lizenzschlüssels wird die Funktionalität des Konfigurators auf dem Server des Kunden bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen blockiert.
(4) Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei Sperrung: Übt der Anbieter sein Recht zur Sperrung wegen Zahlungsverzugs oder wegen einer vom Kunden blockierten Lizenzprüfung gemäß den Absätzen 2 und 3 aus, sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen des temporären Funktionsausfalls des Konfigurators (insbesondere wegen entgangenen Gewichts, Umsatzeinbußen oder entgangener Kundenaufträge) ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(5) Verfügbarkeit des Lizenzservers: Der Anbieter bemüht sich um eine kontinuierliche Verfügbarkeit seines Lizenzservers. Um Ausfälle des Konfigurators beim Kunden bei kurzzeitigen Serverstörungen des Anbieters zu vermeiden, verfügt die Software über eine integrierte Toleranzzeit (sog. Grace Period) von [48 / 72] Stunden. Erst wenn der Lizenzserver über diesen Zeitraum hinaus ununterbrochen nicht erreichbar ist, stellt der Konfigurator seine Funktion ein. Für Schäden, die durch eine kurzzeitige Unerreichbarkeit des Lizenzservers innerhalb dieser Toleranzzeit entstehen, ist jegliche Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
§ 5 Urheberrecht, Kopierschutz und Weitergabeverbot
(1) Eigentum und Urheberrecht: Der Konfigurator (einschließlich aller Programmcode-Dateien, Skripte, 3D-Modelle, Grafiken und Logiken) ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt Eigentum an der Software, sondern lediglich ein zeitlich begrenztes, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht (Lizenz) für die Dauer des Vertrages.
(2) Umfang des Kopierschutzes: Die dem Kunden überlassene Software ist durch technische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung des Quellcodes, Bindung an eine spezifische IP-Adresse/Domain) gegen unberechtigte Vervielfältigung geschützt (Kopierschutz). Der Kunde verpflichtet sich, diesen Kopierschutz sowie die Mechanismen der Online-Lizenzprüfung weder zu umgehen, zu modifizieren, zu beschädigen noch zu entfernen oder zu deaktivieren.
(3) Verbot von Code-Änderungen (Reverse Engineering): Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, den Programmcode der Software ganz oder teilweise zu verändern, zu erweitern, anzupassen oder zu manipulieren. Das Dekompilieren, Disassemblieren, Reverse Engineering oder der Versuch, den Quellcode der Software auf sonstige Weise lesbar und verwertbar zu machen, ist strikt verboten.
(4) Striktes Vervielfältigungsverbot: Dem Kunden ist es untersagt, die Software-Dateien oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen oder auf anderen als der vertraglich vereinbarten Serverumgebung und Domain-URL zu installieren.
• Ausnahme: Die Erstellung einer einzigen, separaten Sicherheitskopie (Backup) ist dem Kunden nur dann gestattet, wenn dies für die Sicherung der künftigen Nutzung der Software auf dem lizenzierten Server zwingend erforderlich ist. Diese Sicherheitskopie muss als solche gekennzeichnet und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden. Eine zeitgleiche Nutzung der Sicherheitskopie auf einem anderen Server ist strikt untersagt.
(5) Verbot der Überlassung an Dritte: Dem Kunden wird ausschließlich eine personengebundene bzw. unternehmensgebundene Einzellizenz erteilt. Es ist dem Kunden untersagt, die Software, den Lizenzschlüssel oder Teile des Programmcodes an Dritte zu veräußern, zu verschenken, zu vermieten, zu verleihen oder in sonstiger Weise (weder entgeltlich noch unentgeltlich) zu überlassen.
(6) Definition „Dritte“ im Juwelierbereich: Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten sämtliche rechtlich eigenständigen natürlichen oder juristischen Personen. Dies umfasst ausdrücklich auch:
• Rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften oder Mutterkonzerne des Kunden.
• Franchise-Partner, Einkaufskooperationen, Juwelierverbände oder Verbundgruppen, denen der Kunde angehört.
• Selbstständige Filialen oder Partnergeschäfte des Kunden, die unter einer anderen Firmierung oder einer anderen Domain-URL agieren.
Für jede weitere Domain oder rechtlich eigenständige Einheit ist der Abschluss einer separaten Lizenzvereinbarung mit dem Anbieter erforderlich.
(7) Vertragsstrafe und Kontrollrecht:
• Für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Vervielfältigungsverbot, das Verbot von Code-Änderungen oder das Verbot der Überlassung an Dritte verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen, vom Anbieter nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe (Mindestbetrag: [5.000,- / 10.000,-] EUR). Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
• Besteht der begründete Verdacht einer unberechtigten Weitergabe oder Vervielfältigung, ist der Anbieter berechtigt, die Lizenzprüfung (Heartbeat) temporär zu intensivieren oder den Lizenzschlüssel bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren.
§ 6 Datenschutz und Datenhoheit
(1) Verantwortlichkeit für Endkundendaten: Da die Software vollständig auf der Serverinfrastruktur des Kunden betrieben wird, ist der Kunde der alleinige „Verantwortliche“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle personenbezogenen Daten, die von Endkunden bei der Nutzung des Konfigurators eingegeben und verarbeitet werden (z. B. Namen, Gravurdaten, Maße, Bestelldaten). Der Anbieter hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf diese Endkundendaten und speichert diese nicht.
(2) Pflichten des Kunden: Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Nutzung des Konfigurators auf seiner Website datenschutzkonform zu gestalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, seine eigene Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen und – sofern technisch erforderlich – die Einwilligung der Endkunden über sein Consent-Management-System („Cookie-Banner“) einzuholen.
(3) Datenerhebung bei der Lizenzprüfung: Im Rahmen der automatisierten Lizenzprüfung (gemäß § 4) erhebt und verarbeitet der Anbieter ausschließlich rein technische Daten (z. B. Lizenz-ID, Domain-URL, IP-Adresse des Kundenservers, Zeitpunkt der Abfrage). Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Mietvertrages sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters an der Überprüfung der rechtmäßigen Lizenznutzung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Es werden dabei keinerlei personenbezogene Daten der Endkunden des Juweliers an den Anbieter übermittelt.
(4) Keine Pflicht zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Die Parteien stimmen überein, dass durch diesen Software-Überlassungsvertrag keine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO stattfindet, da der Anbieter keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Endkunden des Juweliers erhält. Sollte im Rahmen von Support- oder Wartungsarbeiten (z. B. per Fernwartung auf dem Kundenserver) ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, werden die Parteien vorab eine separate Support-Vereinbarung oder einen AVV schließen.
§ 7 Serverausfälle, Betriebsrisiko und Erreichbarkeit
(1) Ausfall des Kundenservers (Betriebsrisiko des Kunden): Da die Software vollständig auf der Serverinfrastruktur des Kunden installiert ist und betrieben wird, trägt der Kunde das alleinige Betriebs- und Ausfallrisiko für diese Umgebung. Fällt der Server des Kunden aus (z. B. durch Überlastung, Hacking, Hoster-Störungen oder Fehlkonfigurationen), haftet der Anbieter zu keinem Zeitpunkt für den daraus resultierenden Funktionsausfall des Konfigurators, entgangene Umsätze oder Schäden. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr bleibt auch im Falle eines Ausfalls seiner eigenen Serverstruktur vollumfänglich bestehen.
(2) Ausfall des Lizenzservers des Anbieters: Der Anbieter bemüht sich um eine kontinuierliche Erreichbarkeit seines Lizenzservers zur Validierung der Software gemäß § 4 Abs. 5 (Grace Period).
(3) Haftungsbegrenzung bei anhaltendem Ausfall des Lizenzservers: Erst wenn der Lizenzserver des Anbieters länger als die technische Toleranzzeit von 72 Stunden ununterbrochen nicht erreichbar ist und die Software daraufhin die Funktion einstellt, liegt ein vom Anbieter zu vertretender Ausfall vor. Für diesen Fall gilt:
• Der Anbieter haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn des Kunden.
• Die Haftung des Anbieters für nachweisbare Vermögensschäden, die durch den Totalausfall des Lizenzservers entstehen, wird pro Vertragsjahr der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten 3 Monaten gezahlten Netto-Lizenzgebühren gedeckelt.
• Der Kunde hat bei einem Ausfall des Lizenzservers von mehr als 7 aufeinanderfolgenden Tagen das Recht, die Lizenzgebühr für den betroffenen Monat anteilig zu mindern.
§ 8 Mängelhaftung & Gewährleistung
(1) Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software die in der Produktbeschreibung oder im Vertrag ausdrücklich zugesicherten Kernfunktionen nicht erfüllt. Dem Kunden ist bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen.
(2) Jegliche Mängelhaftung des Anbieters erlischt, wenn der Mangel auf Fremdeinwirkungen zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen an der Serverumgebung vornimmt (z. B. inkompatible PHP-Updates), andere fehlerhafte Plugins installiert oder Modifikationen vornimmt, die die Funktionalität des Konfigurators beeinträchtigen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Gewährleistungsrechte wird im B2B-Verhältnis auf 12 Monate ab Bereitstellung der Software verkürzt.
(4) Ausschluss bei Update-Verweigerung: Der Anbieter haftet nicht für Fehler, Funktionseinschränkungen oder Sicherheitslücken, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde ein vom Anbieter bereitgestelltes Update nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß installiert hat. Verweigert der Kunde die Installation eines wichtigen Sicherheits- oder Funktions-Updates, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung und technischen Support für die veraltete Software-Version.
§ 9 Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
(3) Pflichten nach Vertragsbeendigung: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht des Kunden gemäß § 5 Abs. 1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Software-Dateien, Kopien sowie die Sicherheitskopie unverzüglich und unwiderruflich von seinen Servern und Datenträgern zu löschen. Der Kunde hat dem Anbieter die vollständige Löschung auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen.
§ 10 Preisanpassung (Indexierung)
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die monatlichen oder jährlichen Lizenzgebühren zur Anpassung an gestiegene Serverkosten, Inflation oder Weiterentwicklung der Software anzupassen (Preisanpassung). Eine solche Erhöhung ist maximal einmal pro Vertragsjahr zulässig und darf den Betrag von [5 % / 10 %] des aktuellen Preises nicht übersteigen.
(2) Der Anbieter wird dem Kunden die Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform ankündigen. Übersteigt die Preiserhöhung den in Absatz 1 genannten Prozentsatz, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt der neue Preis als vereinbart.
§ 11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand Iserlohn.
